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Ausbildung & Zukunft

Sozial versichert

Wer jung und gesund ist, hat keine Lust über Krankenversicherung & Co. zu grübeln. Logo. Aber passieren kann jedem mal was. Zum Glück gibt's das System der sozialen Sicherung. Hier die wichtigsten Infos über seine fünf Säulen.

Krankenversicherung

„Bitte Ihre Chipkarte ...” Kommt Ihnen dieser Satz von Ihrem letzten Arztbesuch irgendwie bekannt vor? Über Ihre Versichertenkarte rechnet Ihr Arzt seine Leistungen mit der Krankenkasse ab. Die meisten Auszubildenden, Angestellten und Arbeiter sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. In welcher Krankenkasse man Mitglied werden möchte, ist dabei jedem freigestellt. Die klassischen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. Danach übernimmt sie nicht nur die Begleichung der Arztrechnung. Denn neben den Maßnahmen für das Gesundwerden zählt auch die Aufklärung und Prävention sowie Früherkennung von Krankheiten zu den Aufgaben der Krankenkassen. Außerdem Leistungen bei Schwangerschaft und die Zahlung von Krankengeld. 

Wer steckt dahinter?

Zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zählen zum Beispiel die Gesundheitskasse AOK, die Betriebskrankenkassen, die Knappschaft, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen.

Wer ist versichert?

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl anzumelden und die Beiträge direkt dorthin abzuführen. Wollen Sie als Azubi das volle Leistungs- und Serviceangebot der Gesundheitskasse nutzen, haben Sie nun die Chance, selbst Mitglied zu werden. Denn mit Ihrem ersten Azubi-Gehalt sind Sie in der Regel nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Wenn Sie später einmal so viel verdienen, dass Ihr Einkommen die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind Sie nicht mehr pflichtversichert. Sie liegt für 2011 bei 4.125 €/Monat oder 49.500 €/Jahr. Sie können dann aber als freiwillig Versicherter in ihrer bisherigen Kasse bleiben.

Was kostet es?

Die Höhe des Beitragssatzes regelt der Gesetzgeber. Seit 1. Januar liegt er bei 15,5 Prozent, die vom Lohn oder Gehalt abgezogen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Die Beiträge für Arbeitslose übernimmt die Arbeitsagentur. Für Studenten gelten eigene Regeln.

Mehr Informationen zu den Leistungen der Krankenversicherung finden Sie unter www.aok.de

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