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AOK Bayern

Checkup Berufsstarter

 Alles für einen gelungenen Einstieg

Ein Ausbildungsvertrag ist schon fast die ganze Miete für den Start in den Beruf. Doch auch, wenn es nervt:

Drumherum müssen noch ein paar Formalitäten erledigt werden. Aber keine Angst, die AOK - Die Gesundheitskasse hilft Ihnen beim Papierkrieg - damit Sie sich ganz auf Ihren Berufsstart konzentrieren können.

Zum Arbeitsbeginn brauchen Sie:

Schulzeitbescheinigung

Wenn Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben, sollten Sie sich im Schulsekretariat eine Schulzeitbescheinigung ausstellen lassen. Bei der späteren Rentenberechnung wird die längere Schulzeit angerechnet. Formulare und Merkzettel gibt's bei der AOK. Und wir melden Ihre Schulzeit weiter.

Gesundheitsbescheinigung

Auszubildende, die noch nicht den 18. Geburtstag gefeiert haben, brauchen eine ärztliche Bescheinigung, daß sie für den gewünschten Beruf geeignet sind. Wir sagen Ihnen, wo sie die Bescheinigung für die kostenlose Untersuchung bekommen. Den Arzt wählen Sie natürlich selbst.

AOK-Mitgliedsbescheinigung

Als Berufsanfänger/in brauchen Sie eine eigene Krankenversicherung. Die AOK - Die Gesundheitskasse ist immer für Sie da. Füllen Sie einfach hier Ihren Mitgliedsantrag aus und schicken Sie ihn an die nächste Geschäftstelle. Wir informieren Ihren Arbeitgeber mit einer Mitgliedsbescheinigung über Ihre Entscheidung. Er meldet Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung bei der AOK an.

Um die Beantragung Ihrer Rentenversicherungsnummer kümmern wir uns sofort, damit Sie diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

AOK-Card

Ihre bisherige Krankenversichertenkarte verliert mit Ausbildungsbeginn die Gültigkeit. Deshalb benötigen Sie zum Berufsstart eine neue. Auf Ihre AOK-Versichertenkarte brauchen Sie nicht lange zu warten.

Rentenversicherung

Auch wenn's bis zur Altersrente zum Glück noch dauert: In der Rentenversicherung genießen Sie als Berufsstarter/in vom ersten Tag an vollen Schutz. Deshalb sollten Versicherungsnummer und Ausweis rechtzeitig beantragt werden. Wenn wir Ihre Mitgliedserklärung haben, erledigen wir das für Sie.

Girokonto und Sparvertrag

Die Zeiten der Lohntüte sind vorbei. Ausbildungsvergütungen werden heute überwiesen. Ohne Girokonto also kein Geld. Von vielen Banken gibt's für Auszubildende besondere Vergünstigungen bei der Kontoführung.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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