Liebe & Leben
Ferienjob 1 x 1
Inhaltsverzeichnis
Wer darf wo und wie viel arbeiten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Jugendliche vor Arbeiten bewahren, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind oder sie sogar gesundheitlich gefährden. Unter anderem sind regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm untersagt. Natürlich soll das Gesetz auch dafür sorgen, dass die Schule nicht zu kurz kommt und in den Ferien genug Zeit zur Erholung bleibt. Das sind die Regeln:
Ab einem Alter von 15 Jahren darfst du in den Ferien bis zu vier Wochen lang arbeiten – egal ob am Stück oder auf die gesamten Schulferien des Kalenderjahres verteilt. Erlaubt ist eine tägliche Arbeitszeit von bis zu acht Stunden, allerdings nur montags bis freitags zwischen 6 und 20 Uhr. Ab 16 Jahren darfst du von 5 bis 21 Uhr arbeiten, in der Gastronomie bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr. Lediglich in bestimmten Bereichen ist es erlaubt, am Wochenende zu arbeiten, zum Beispiel als Bedienung in der Gastronomie, im Gartenbau oder in der Landwirtschaft. Außerhalb der Ferienzeit dürfen Jugendliche ab 15 maximal zwei Stunden täglich arbeiten, und zwar ebenfalls nur unter der Woche, nach der Schule, aber vor 18 Uhr. Zu den beliebtesten Tätigkeiten zählen Fließbandjobs in der Fabrik, die Arbeit als Bedienung oder Küchenhilfe im Café oder Restaurant, als Fahrradkurier, Lagerarbeiter, Inventurhilfe, PR- oder Büroaushilfe.
Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen auch schon kleine Freizeittätigkeiten ausüben – allerdings maximal zwei Stunden pro Tag, nur nach der Schule und jeweils bis höchstens 18 Uhr. Die Wochenenden sind für sie ebenfalls tabu. Zudem müssen die Eltern zustimmen. Hoch im Kurs stehen in dieser Altersgruppe zum Beispiel Babysitten und Zeitungen oder Werbeprospekte austragen. Bei Erntearbeiten in Landwirtschaft oder Gartenbau dürfen 13- bis 14-Jährige täglich maximal drei Stunden helfen - außer am Wochenende.
Innerhalb der Familie können sogar schon Kids unter 13 Jahren ihr Taschengeld aufbessern, denen sonst das Arbeiten verboten ist. Es spricht also nichts dagegen, Papas Auto zu waschen oder den Rasen zu mähen.

