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Ausbildung & Zukunft

Gehalt - Was man wissen sollte

Sie verdienen endlich eigenes Geld! Doch brutto ist nicht gleich netto. Lesen Sie, wie viel Sie wirklich in der Tasche haben und was es mit Steuern und VWL auf sich hat.

Gehaltsverhandlungen

Wer sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, kann dieses Kapitel getrost übergehen: Die Ausbildungsvergütungen in den meisten Branchen sind tariflich vergütet. Unterschiede gibt es lediglich zwischen Ost- und Westdeutschland.

Zwar gelten auch für viele Arbeitsplätze tarifliche Bestimmungen, aber sie sind oft nicht mehr als eine Basis für Gehaltsverhandlungen: Denn der Raum für zeitlich (un)befristete Sondervereinbarungen und betriebliche Zusatzleistungen ist groß. Deshalb sollten Sie sich gut vorbereiten für jenen Augenblick, in dem es im Vorstellungsgespräch heißt: "Dann lassen Sie uns einmal über Ihr Gehalt sprechen."

Einsteiger

Als Berufseinsteiger - nach einer Berufsausbildung oder einem Studium - haben Sie nur einen geringen Verhandlungsspielraum. Natürlich brauchen Sie sich nicht unter Wert zu "verkaufen". Aber ein interessanter Arbeitsplatz mit inhaltlichen und finanziellen Perspektiven sollte letztlich wichtiger sein als das Einstiegsgehalt. Sie können die Frage nach den gewünschten Einkommen - ohne sich damit zu disqualifizieren - auch wieder zurückgeben. Etwa so: "Welchen Gehaltsrahmen hat denn die angebotene Stelle?"

Mit Erfahrung

Wer bereits einige Berufserfahrung vorzuweisen hat und die Arbeitsstelle wechseln möchte, kann eine Gehaltsvorstellung nennen, die zehn bis 15 Prozent über dem bisherigen Einkommen liegt. Aber berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihr bisheriges Grundgehalt, sondern auch alle zusätzlichen Leistungen. Insgesamt können Sie offensiver auftreten - Sie haben schon einiges mehr zu bieten als der Grünschnabel von der Uni. Aber bedenken Sie: Selbst in jener Phase des Vorstellungsgesprächs, in der es um Geld geht, sollte Ihr Interesse an einer reizvollen beruflichen Aufgabe im Vordergrund stehen. Wer sich erst einmal ein "Söldner-Image" zugelegt hat, wird davon nur schwer wieder loskommen.

Ich hätte gern so circa...

In jedem Fall sollten Sie - ob Berufseinsteiger oder erfahrenere Fachkraft - sich vor dem Vorstellungsgespräch über die für die jeweilige Position und Branche üblichen Einkommen informieren: beim Arbeitsamt, bei Gewerkschaften, Berufsverbänden, den zuständigen Kammern oder in Fachzeitschriften und Wirtschaftsmagazinen. Wenn Sie die Gesprächspartner nach Ihren Gehaltsvorstellungen fragen, sollten Sie keinen fixen Betrag, sondern besser einen finanziellen Rahmen angeben - "... zwischen x.000 Euro und y.000 Euro". So haben Sie einen Verhandlungsspielraum. Aber: Lassen Sie sich im Anschluss an Ihre Aussage nicht gleich auf die untere finanzielle Grenze festlegen.
Sammeln Sie zu Hause in aller Ruhe Argumente, warum Sie Ihr Gehalt auch wert sind. Dazu zählen zum Beispiel besondere Qualifikationen, die Sie sich während Ihrer Ausbildungszeit oder im Studium oder während Ihrer bisherigen Berufstätigkeit angeeignet haben: zusätzliche Abschlüsse oder Zertifikate, spezielle fachliche Kenntnisse, Fremdsprachen, Auslandserfahrung.

Was ist inbegriffen?

Bei Gehaltsverhandlungen wird prinzipiell über das Bruttogehalt gesprochen; Steuern, Sozialabgaben und Solidaritätszuschlag müssen Sie im Geiste also noch abziehen. Sollte Ihnen das Unternehmen ein Jahreseinkommen anbieten, dann sind darin in der Regel bereits alle Zusatzleistungen enthalten. Lediglich beim Monatseinkommen werden diese Leistungen gesondert hinzugezählt.

Die Extras

Auch wenn es Ihnen vielleicht ein wenig unangenehm sein sollte, über betriebliche Zusatzleistungen zu sprechen: Sie haben nichts zu verschenken und sollten sich deshalb genau erläutern lassen, was das Angebot des Unternehmens im Detail bereits enthält und was zusätzlich gewährt wird. Darum könnte es beispielsweise gehen: Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschuss, Firmenauto (mit privater Nutzungsmöglichkeit), Übernahme von Umzugskosten, zinsgünstige Darlehen, Provisionen, Prämien, Bildungsurlaub, betriebliche Zusatzrente. Wie gesagt: Es liegt in Ihrem Ermessen, mit welchem Nachdruck Sie sich nach solchen Zusatzleistungen erkundigen. Aber mit dem richtigen Maß demonstrieren Sie, dass Sie sich Ihres Wertes bewusst sind und auch in eigener Sache kaufmännisch denken können. Falls Ihnen das Unternehmen eine übertarifliche Zulage anbietet, dann fragen Sie danach, ob stattdessen auch eine Einstufung in eine höhere Tarifgruppe möglich ist. Der Hintergrund: Finanziell können beide Varianten völlig identisch sein. Aber übertarifliche Zulagen sind freiwillig und können vom Arbeitgeber jederzeit gekürzt oder ganz zurückgenommen werden.

Vorläufiges Gehalt

Viele Betriebe bieten - vor allem Berufseinsteigern - für die Probezeit oder einen "Übergangszeitraum" z. B. die Probezeit ein deutlich niedrigeres Gehalt an. Fragen Sie in diesem Fall nach: Nach welcher Zeit steigt das Gehalt? Unter welchen Bedingungen? Wie groß ist die Steigerung?

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