FAQs: Studium und Krankenversicherung

FAQs: Alternative Heilmethoden

Werden Kosten für Behandlungen nach Naturheilverfahren übernommen?

Naturheilverfahren und Schulmedizin ergänzen sich im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung und gehören daher auch zum Leistungskatalog der AOK. Die Kosten z. B. für Akupunktur zur Schmerzbehandlung können von uns je nach Indikation sogar ganz übernommen werden. Das Angebot an "Alternativmethoden" ist sehr unübersichtlich. Viele der Methoden sind den Beweis für ihre Wirksamkeit schuldig geblieben. Deshalb: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie eine größere Behandlung planen.

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