FAQs: Studium und Krankenversicherung

FAQs: Familienversicherung

Wie lange ist man kostenfrei über die Eltern mitversichert?

Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 385,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt, darf auch mehr als 385,- bzw. 450,- Euro verdienen, so lange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist. Sobald die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Das bedeutet, dass Studenten und Studentinnen zu einem relativ günstigen Satz selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dies geht allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt. Danach müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung.

Für verheiratete Studierende gilt: Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und damit seine Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sich der andere kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Übrigens: Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert – anders als bei privaten Krankenkassen.

Was heißt das für Sie?

Bei der Immatrikulation legen Sie als Familienversicherte/-r einfach die Versicherungsbescheinigung Ihrer AOK vor. Die Hochschule meldet dann der AOK das Datum Ihrer Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.

Wie kann sich die Zeit der kostenfreien Familienversicherung verlängern?

Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt.

Was ändert sich mit dem 25. Geburtstag?

Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung. Jetzt können Sie als Studierende/-r die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden. Dafür muss einer der folgenden Gründe nachweisbar vorliegen:

  • Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung
  • Behinderung
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
  • längere Erkrankung
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulasssung
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger
  • Ableistung von (freiwilligem) Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres

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