FAQs: Studium und Krankenversicherung

FAQs: Jobben

Wie viel darf ich neben meinem Studium verdienen?

So viel Sie wollen. Vorausgesetzt, Sie sind schon selbst krankenversichert. Dann gibt es keine Einkommensgrenzen, sondern nur zeitliche Beschränkungen der Beschäftigung, damit Sie nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden.

Wenn Sie noch kostenfrei familienversichert sind, darf Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 385,- Euro nicht übersteigen. Wird eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Ansonsten ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig.

Gibt es Begrenzungen der Stundenzahl, wenn man arbeitet?

Generell gilt die Grenze von 20 Stunden in der Woche. Ausnahmen davon sind jedoch möglich.

Gibt es etwas zu beachten, wenn man nur während der Semesterferien arbeitet?

Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten, Sie sind als Arbeitnehmer in Sachen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zahlen, wenn der Job auf die vorlesungsfreie Zeit befristet ist. Ihre Krankenversicherung als Studierende/-r (Familienversicherung, studentische oder freiwillige Krankenversicherung) bleibt davon unberührt bestehen. Sobald sich Ihr Ferienjob aber verlängert und Sie dadurch ihrer kurzfristigen Tätigkeit mehr als 60 Kalender- bzw. 50 Arbeitstage im Jahr nachgehen, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden. Das gilt auch, wenn der Ferienjob mehr als 450,- Euro monatlich einbringt. Bei einem Verdienst zwischen 450,- und 850,- Euro gilt in beiden Fällen die Gleitzonenregelung: Die Beiträge werden zugunsten des Nettoeinkommens niedriger berechnet.

Sind die Regelungen für die Renten- und Krankenversicherung gleich?

Nein. In der Rentenversicherung sind immer Beiträge zu zahlen, wenn man mehr als geringfügig arbeitet. In der Krankenversicherung gibt es viele Ausnahmen. Ihr AOK-Kundenberater hilft Ihnen gern, Ihre Fragen zu klären.

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