FAQs: Studium und Krankenversicherung

FAQs: Krankenversicherung im Ausland

Bietet die AOK einen Krankenversicherungsschutz im Ausland?

Ja, wenn man in ein Land fährt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Übersicht). Dann erhalten Sie die gleichen Leistungen wie die Einheimischen. Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder die provisorische Ersatzbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem AOK Studenten-Service oder in jeder anderen AOK-Geschäftsstelle.

Ganz wichtig: Um sich im Urlaub rundum abzusichern, empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen. Damit reisen Sie sorgenfrei.

Ist man während eines Auslandssemesters weiter bei der AOK krankenversichert?

Als familienversicherter Student in einem Land, mit dem entsprechende Abkommen bestehen, ja. Als selbst in der studentischen Krankenversicherung versicherter Studierender jedoch nur dann, wenn man zusätzlich noch an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist.

Ist man bei einem Praktikum im Ausland auch weiter bei der AOK krankenversichert?

Wenn Ihr Praktikum zum Studium gehört und Sie weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind, bleibt Ihre Krankenversicherung bei der AOK bestehen. In diesem Fall gilt das oben Genannte.

Absolvieren Sie in einem Land ein Praktikum, mit dem die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, so empfiehlt es sich, für die Dauer des Aufenthalts zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen.

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