FAQs: Studium und Krankenversicherung

FAQs: Rentenversicherung

Wie viel Studienzeit wird auf die Rentenversicherung angerechnet?

Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahrs, in denen der Versicherte eine Schule (z.B. Realschule, Gymnasium), Fachschule, Fachhochschule, Hochschule oder Universität besucht hat, werden bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche teilweise berücksichtigt. Der Rentenversicherer berücksichtigt diese Zeiten aber nicht von sich aus. Vielmehr müssen Versicherte ihre Ausbildungszeiten selbst nachweisen. Dies ist mit der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Exmatrikulationsbescheinigung möglich. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Rentenversicherung.

Zahle ich als Studierende/-r in die Rentenversicherung ein?

Studierende zahlen hierfür normalerweise noch keine Beiträge. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem AOK-Studentenberater in Verbindung zu setzen. Er hilft Ihnen weiter.

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