FAQs: Studium und Krankenversicherung
FAQs: Studentische Krankenversicherung
Wie ist man als Student krankenversichert?
Grundsätzlich sind drei Formen der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende möglich: die Familienversicherung, die Studentische Krankenversicherung und die Freiwillige Krankenversicherung.
Familienversicherung
Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 385,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450,- Euro. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt, darf auch mehr als 385,- bzw. 450,- Euro verdienen, so lange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist. Sobald die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Das bedeutet, dass Studenten und Studentinnen zu einem relativ günstigen Satz selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dies geht allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt. Danach müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung.
Für verheiratete Studierende gilt: Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und damit seine Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sich der andere kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Übrigens: Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert – anders als bei privaten Krankenkassen.
Was heißt das für Sie?
Bei der Immatrikulation legen Sie als Familienversicherte/-r einfach die Versicherungsbescheinigung Ihrer AOK vor. Die Hochschule meldet dann der AOK das Datum Ihrer Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
Studentische Krankenversicherung
Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung. Jetzt können Sie als Studierende/-r die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden. Dafür muss einer der folgenden Gründe nachweisbar vorliegen:
- Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung
- Behinderung
- Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
- längere Erkrankung
- Mitarbeit in Hochschulgremien
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulasssung
- Betreuung behinderter Familienangehöriger
- Ableistung von (freiwilligem) Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst
- Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres
Freiwillige Weiterversicherung (nach dem 30. Geburtstag oder ab 15. Fachsemester)
Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet (30. Geburtstag/ Abschluss des 14. Fachsemesters), kann weiterhin Kunde der AOK bleiben. Wir bieten Ihnen die freiwillige Krankenversicherung für das so genannte Übergangssemester mit einem vergünstigten Beitrag. Wenn Sie danach in den Beruf einsteigen, können Sie sich ebenfalls bei uns zu guten Konditionen versichern. Sie zahlen als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder am Gesundheitszustand. Auch Referendare im Beamtenverhältnis, Selbstständige oder Freiberufler können nach Beendigung der studentischen Krankenversicherung weiter die AOK wählen. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die für Sie günstigsten Versicherungsmöglichkeiten finden.
