Essen & Genießen
Ach, wie süß!
Inhaltsverzeichnis
Wegweiser für den Supermarkt: Fruchtgetränke
Fruchtsaft: Nur wo "Saft" draufsteht, ist auch zu 100 Prozent Saft drin. Eine Nachzuckerung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss deklariert werden. Der Hinweis "ohne Zuckerzusatz" erklärt, dass darauf verzichtet wurde.
Fruchtnektar: Je nach Obstsorte enthält Nektar einen Anteil von 25 Prozent (Johannisbeeren) bis 50 Prozent (Orangen) Frucht. Außerdem darf der Hersteller bis zu 20 Prozent Zucker zusetzen.
Fruchtsaftgetränk: Erfrischungsgetränke, die zwischen mindestens 6 Prozent (Zitrusfrüchte) bis 30 Prozent (Kernobst und Trauben) Fruchtsaft enthalten. Dazu kommen Wasser, Zucker oder Süßstoff und Aromen. Im Schnitt enthalten Fruchtsaftgetränke 12 Prozent Zucker, das meiste davon ist zugesetzt. Steht der Zucker auf der Zutatenliste vor dem Fruchtsaft, ist mehr Zucker als Fruchtsaft in der Flasche.
Fruchtlimonaden: Der Fruchtgehalt liegt zwischen mindestens 3 Prozent (Zitrusfrüchte) und 15 Prozent (Kernobst und Trauben) in Form von Fruchtsaft, Fruchtmark oder einer Mischung daraus. Daneben enthalten Limonaden Wasser, Aromen, Zitronensäure und einen Zuckergehalt von mindestens (!) 7 Prozent. Bei kalorienreduzierter Limonade wird der Zucker ganz oder teilweise durch Süßstoff ersetzt. Zugesetzte Kohlensäure (CO2) sorgt fürs erfrischende Prickeln.

