Beruf & Zukunft
Probezeit - für beide Seiten
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Arbeiten auf Probe
Eine Probezeit ist entweder im Arbeitsvertrag festgelegt oder durch den geltenden Tarifvertrag geregelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht – es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung. Wird eine Probezeit vereinbart, dauert sie üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Möchte einer der beiden Vertragspartner aus dem neuen Arbeitsverhältnis wieder aussteigen, ist der Arbeitsvertrag – ohne dass der Grund dafür angegeben werden muss – meist innerhalb von zwei Wochen kündbar. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt erst nach sechs Monaten.
Sonderfall Ausbildung: Die Probezeit der Berufsausbildung wird durch das Berufsausbildungsgesetz geregelt. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Wie lange sie konkret dauert, muss im Ausbildungsvertrag stehen. Wird die Probezeit aufgrund einer längeren Unterbrechung - etwa wegen Krankheit - verlängert, sollte dies in Abstimmung mit der IHK erfolgen.
Laut Schätzungen trennen sich in 10 bis 15 Prozent der Fälle die Wege von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits in der Probezeit. Geht es um Ausbildungsverträge, so wurden laut Statistischem Bundesamt 2008 insgesamt 42889 Ausbildungen vorzeitig in der Probezeit gelöst. „Die Unternehmen sind oft enttäuscht, wenn sich Anfänger nicht sofort reibungslos in den Betrieb integrieren“, erklärt Diplom-Psychologe und Personalberater Jürgen Hesse. Für ein gutes Ankommen im Job zählen jeoch nicht nur die nackten Arbeitsergebnisse. „Wichtig ist, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis entsteht. Dafür muss die Kommunikation stimmen!“, betont Hesse. Der Tipp vom Experten: „Regelmäßig Feedback beim Chef oder von kompetenten Kollegen holen, das zeigt außerdem Engagement und Leistungswillen.“ Bei Fragen oder Problemen darf man ruhig auf seinen Status als Anfänger hinweisen, sollte dabei aber immer kritikfähig bleiben. Und: Auch bei Beschwerden nie abblocken, sondern kooperativ reagieren!

