Studium & Zukunft
Das duale Studium
Inhaltsverzeichnis
Sozialversicherung im dualen Studium
Seit Dezember 2011 gibt’s für Studierende Klarheit: Alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen werden sozialversicherungsrechtlich einheitlich wie Azubis behandelt. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann lassen Sie sich bei der AOK in Ihrer Nähe beraten oder informieren Sie sich hier auf unserer Seite online. Möchten Sie Mitglied werden, nutzen Sie doch gleich das Formular auf www.aok.de.

